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Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland

Be­reits in ih­rem Ko­ali­ti­ons­ver­trag vom 27.11.2021 for­mu­lierte die Am­pel­ko­ali­tion das Ziel, den Um­satz­steu­er­be­trug zu bekämp­fen und das Mehr­wert­steu­er­sys­tem zu mo­der­ni­sie­ren. Mit dem am 30.08.2023 be­schlos­se­nen Ent­wurf ei­nes Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes soll nun in einem ers­ten Schritt eine ab 2025 ver­pflich­tende eRech­nung für na­tio­nale B2B-Umsätze ein­geführt wer­den.

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