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7. Leipziger EEG-Tag

Nach dem Be­scheid ist vor dem An­trag. Diese Aus­sage ist an­ge­sichts der der­zei­ti­gen äußerst re­strik­ti­ven An­tragsprüfung des BAFA tref­fen­der als je zu­vor. Aus die­sem Grund freuen wir uns, am 7. März 2018 den nun­mehr 7. Leip­zi­ger EEG-Tag zu ver­an­stal­ten.

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Ohne Ex­per­ten­rat sind im An­trag schnell An­ga­ben ge­macht, die zu un­an­ge­neh­men Nach­fra­gen des BAFA führen – schlimms­ten­falls so­gar zur Ab­leh­nung des An­trags. Die Feh­ler im Wi­der­spruchs­ver­fah­ren ge­rade zu rücken, ist häufig zeit- und kos­ten­in­ten­siv. Eine sorgfältige Vor­be­rei­tung des An­trags ist da­her das A und O.

Da­bei möch­ten wir Sie un­terstützen: Einen Schwer­punkt le­gen wir die­ses Jahr auf die An­ga­ben im An­trags­ver­fah­ren – ins­be­son­dere auf das Thema Wei­ter­lei­tung von Strom. Wie wir aus ers­ter Hand wis­sen, un­ter­sucht das BAFA ak­tu­ell sehr ge­nau, ob es ver­deckte Wei­ter­lei­tungs­kon­stel­la­tio­nen gibt. In der ers­ten Welle sind meh­rere hun­dert Un­ter­neh­men be­trof­fen. Man muss da­von aus­ge­hen, dass die Behörde in der diesjähri­gen An­trags­runde zahl­rei­che neue In­for­ma­tio­nen ab­fra­gen wird. Un­ter­las­sene oder fal­sche An­ga­ben führen hier schnell in den Be­reich straf­recht­li­chen Ver­hal­tens – von der dro­hen­den Rück­nahme des Be­gren­zungs­be­scheids ganz zu schwei­gen.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen ent­neh­men Sie bitte dem Ver­an­stal­tungs­f­lyer.

Die Ver­an­stal­tung ist für Sie kos­ten­frei.