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Die neuen Datenschutzregeln ab 2018 - Das ändert sich für Unternehmen und Arbeitgeber in der Praxis!

Seit der Ver­ab­schie­dung der EU-Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung („DS-GVO“) im April 2016 ist klar, dass im Jahr 2018 we­sent­li­che Verände­run­gen im Da­ten­schutz­recht auf die deut­schen Un­ter­neh­men zu­kom­men wer­den: Die Rechte der be­trof­fe­nen Bürger und um­ge­kehrt die Pflich­ten von Un­ter­neh­men, die mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten um­ge­hen, wur­den deut­lich er­wei­tert. Der Da­ten­schutz wird eu­ro­pa­weit einen größeren Stel­len­wert er­hal­ten. Hier­auf soll­ten Sie sich vor­be­rei­ten.

Un­sere Ver­an­stal­tung wird Ih­nen - im ers­ten Teil - einen Über­blick über die we­sent­li­chen Ände­run­gen ge­ben, die für Un­ter­neh­men mit der DS-GVO ver­bun­den sind. Im zwei­ten Teil wer­den wir Ih­nen die Ände­run­gen im Be­schäftig­ten-Da­ten­schutz vor­stel­len.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 60,00 zuzüglich 19 % Um­satz­steuer.