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Benefit Place - motivierte Mitarbeiter als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

In Zei­ten des Fachkräfte­man­gels und des „War for Ta­lents“, der star­ken Präsenz der Ge­ne­ra­tion Y und dem Be­rufs­ein­stieg der Ge­ne­ra­tion Z – der so­ge­nann­ten Mille­ni­als – verändern sich die An­for­de­run­gen und Er­war­tun­gen der Be­wer­ber und der Mit­ar­bei­ter an die Un­ter­neh­men.

Bis 2020 wer­den die um die Jahr­tau­send­wende Ge­bo­re­nen je­den fünf­ten Mit­ar­bei­ter stel­len. Um die Ar­beit­ge­ber-at­trak­ti­vität und das Em­ployer Bran­ding zu stärken, wer­ben Un­ter­neh­men mit dem in­zwi­schen fast schon ob­li­ga­to­ri­schen Obst­korb, mit Gra­tis­getränken und fle­xi­blen Ar­beits­zei­ten. Doch rei­chen diese Be­ne­fits, um aus der Masse der Ar­beit­ge­ber her­aus­zu­ste­chen und die ent­schei­den­den Ta­lente für sich ge­win­nen zu können? Können nicht viel­mehr maßge­schnei­derte und in­di­vi­du­elle Bene-fit-Pro­gramme das Al­lein­stel­lungs­merk­mal und die DNA ei­nes Ar­beit­ge­bers be­stim­men? Erhöht dies die Zu­frie­den­heit und Mo­ti­va­tion der Mit­ar­bei­ter? Können hier­durch Mit­ar­bei­ter ge­bun­den und neue Fachkräfte ge­ziel­ter ge­won­nen wer­den?

Die Ver­an­stal­tung „Be­ne­fit Place“, die wir ge­mein­sam mit Ve­ri­tas, ZIRN­GIBL und bb­select aus­rich­ten, hat zum Ziel, stra­te­gi­sche As­pekte von Be­ne­fit-Pro­gram­men in Kom­bi­na­tion mit de­ren in­halt­li­cher Aus­ge­stal­tung vor­zu­stel­len. Bei der Um­set­zung von be­trieb­li­chen Be­ne­fit-Pro­gram­men sind je­doch kom­plexe steuer- und ar­beits­recht­li­che Ge­sichts­punkte so­wie ge­setz­ge­be­ri­sche Vor­ga­ben zu be­ach­ten. Hierzu er­hal­ten Sie eben­falls einen Ex­per­ten­ein­blick.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum Pro­gramm und den Re­fe­ren­ten ent­neh­men Sie bitte dem Ver­an­stal­tungs­flyer.

Bitte mel­­­­­den Sie sich un­ter die­­­­­sem Link an.

Die Teil­nah­me­ge­bühr beträgt EUR 60,00 zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer.

Ziel­gruppe:

Die Ver­an­stal­tung rich­tet sich an HR-Ver­ant­wort­li­che, das Ma­nage­ment und die Ge­schäftsführung. Dienst­leis­ter sind zu die­ser Ver­an­stal­tung nicht zu­ge­las­sen.