„Neues Urteil sorgt für Katerstimmung in Unternehmen“ titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung, als das Bundesarbeitsgericht kurz vor Weihnachten 2022 erneut eine sehr arbeitnehmerfreundliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Urlaubsrecht umsetzte.

Das Urteil reiht sich in eine Vielzahl von Entscheidungen ein, die von Arbeitgebern einen neuen Umgang mit den Urlaubsansprüchen ihrer Arbeitnehmer erfordern. Wir stellen Ihnen in unserer Veranstaltung die Entwicklung dieser Rechtsprechung praxisnah vor.
Schon drei Monate zuvor hat ein anderes Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts die Arbeitgeber auf dem falschen Fuß erwischt. Anstatt in Ruhe die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers abwarten zu können, wie die europäische Arbeitszeitrichtlinie bezüglich der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umgesetzt wird, ist spätestens aufgrund dieses Urteils ein System einzuführen, das den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst. Wir beleuchten diese Verpflichtung näher und erklären, ob sie wirklich das Aus für die Vertrauensarbeitszeit bedeutet.
Immer mehr Arbeitgeber gestatten ihren Arbeitnehmern, von zu Hause oder mobil zu arbeiten. Nicht selten geschieht dies dann auch aus dem Ausland. Zwar gibt es inzwischen für Remote-Work einen gewissen europäischen sozialversicherungsrechtlichen Rahmen. Es verbleiben aber immer noch zahlreiche rechtliche Probleme, die wir mit Ihnen in einem Rundumblick auf Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht gerne erörtern wollen.
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist kostenfrei.