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Umsatzsteueroption in Grundstückskaufverträgen

Ge­hen die Ver­trags­par­teien ei­nes Grundstücks­kauf­ver­trags zwar von ei­ner Ge­schäfts­veräußerung im Gan­zen aus, soll aber für den Fall der Um­qua­li­fi­zie­rung in eine um­satz­steu­er­bare Grundstücks­veräußerung zur Um­satz­steu­er­pflicht op­tiert wer­den, ist - so das BMF - die Op­tion vor­sorg­lich, im Übri­gen aber un­be­dingt im no­ta­ri­el­len Grundstücks­kauf­ver­trag zu erklären.

Auch wenn die Par­teien ei­nes Grundstücks­kauf­ver­trags da­von aus­ge­hen, dass es sich um eine nicht um­satz­steu­er­bare Ge­schäfts­veräußerung im Gan­zen han­delt, wird in dem Kauf­ver­trag oft­mals eine Hilfs­klau­sel auf­ge­nom­men, wo­nach der Veräußerer zur Um­satz­steu­er­pflicht für den Fall op­tiert, dass die Fi­nanz­ver­wal­tung das Vor­lie­gen ei­ner Ge­schäfts­veräußerung im Gan­zen ver­neint und statt des­sen eine um­satz­steu­er­freie Grundstücks­veräußerung an­nimmt. Durch die Op­tion zur Um­satz­steu­er­pflicht soll sei­tens des Veräußer­ers eine Vor­steu­er­be­rich­ti­gung in­ner­halb des zehnjähri­gen Be­rich­ti­gungs­zeit­raums ver­mie­den wer­den.

Laut Schrei­ben der OFD Frank­furt/Main vom 11.3.2013 (Az. S 7198 A - 25 - St 111) wirkt eine be­dingte Op­tion je­doch nicht be­reits im Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses und führt so­mit nicht zur Um­satz­steu­er­pflicht der Grundstücks­veräußerung. Die­ses Er­geb­nis wird nur mit ei­ner un­be­ding­ten Op­tion er­zielt.

Dies bestätigt nun das BMF mit Schrei­ben vom 23.10.2013 (Az. IV D 3 - S 7198/12/10002). Wird die Op­tion vor­sorg­lich für den Fall der Um­qua­li­fi­zie­rung in eine um­satz­steu­er­bare Grundstücks­veräußerung, im Übri­gen aber un­be­dingt im no­ta­ri­el­len Grundstücks­kauf­ver­trag ver­ein­bart, wird diese be­reits mit Ver­trags­schluss wirk­sam.

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