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Die Prüfung des Internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach IDW PS 951/ISAE 3402

Eine Prüfung und an­schließende Be­schei­ni­gung nach IDW PS 951 oder der in­ter­na­tio­na­len Ent­spre­chung ISAE 3402 be­schei­nigt Ih­nen als Dienst­leis­ter den an­ge­mes­se­nen Auf­bau ei­nes ent­spre­chen­den Kon­troll­sys­tems (Typ 1) bzw. bestätigt die Ein­hal­tung der de­fi­nier­ten Kon­trol­len (Typ 2).

Pro­fes­sio­nelle Dienst­leis­ter im IT-Be­reich können heut­zu­tage ei­ner Viel­zahl ex­ter­ner An­for­de­run­gen un­ter­lie­gen. Die Aus­la­ge­rung von be­trieb­li­chen Pro­zes­sen ent­bin­det Ihre Kun­den nicht von der Pflicht für ein aus­rei­chen­des in­ter­nes Kon­troll­sys­tem in­ner­halb die­ser Abläufe zu sor­gen. Dies kann dazu führen, dass sich die Prüfer Ih­rer Kun­den bei Ih­nen an­mel­den, um vor Ort den Auf­bau und die Ein­hal­tung Ih­rer dienst­leis­ter­in­ter­nen
Abläufe zu er­he­ben und zu be­ur­tei­len.

Eine Prüfung und an­schließende Be­schei­ni­gung nach IDW PS 951 oder der in­ter­na­tio­na­len Ent­spre­chung ISAE 3402 be­schei­nigt Ih­nen als Dienst­leis­ter den an­ge­mes­se­nen Auf­bau ei­nes ent­spre­chen­den Kon­troll­sys­tems (Typ 1) bzw. bestätigt die Ein­hal­tung der de­fi­nier­ten Kon­trol­len (Typ 2). Die Vor­lage ei­ner sol­chen Be­schei­ni­gung
reicht in der Re­gel aus, um die Prüfer des je­wei­li­gen Kun­den mit al­len not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen zu ver­sor­gen und eine in­di­vi­du­elle Prüfung ab­zu­wen­den.

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