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Veranstaltungsreihe Rechnungswesen - Aktuelle Entwicklungen für Unternehmen der Abfallwirtschaft

Bei die­sem Bran­chen­treff der Ab­fall­ent­sor­ger in­for­mie­ren wir Sie über ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen im Rech­nungs­we­sen, Steu­er­recht so­wie dem Gebühren­recht. Auch in die­sem Jahr konn­ten wir wie­der Herrn Rechts­an­walt Pen­ce­reci, Part­ner der GKMP Part­ner­schaft ge­win­nen.

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Er wird Sie über die ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen im Gebühren-und Ab­fall­recht in­for­mie­ren.

Das Jahr 2020 bringt für die Un­ter­neh­men der Ab­fall­ent­sor­gung große Her­aus­for­de­run­gen. Die Un­ter­neh­men der öff­ent­li­chen Hand müssen bis No­vem­ber 2020 die Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, dass E-Rech­nun­gen im X-For­mat an­ge­nom­men und ver­ar­bei­tet wer­den können. Es ist da­von aus­zu­ge­hen, dass die E-Rech­nung in die­sem Sog einen Sie­ges­zug er­fah­ren wird. In die­sem Zuge muss eine Viel­zahl von Pro­zes­sen im Rech­nungs­we­sen und in der All­ge­mei­nen Ver­wal­tung, wie z. B. das „Auslösen von Be­stel­lun­gen“ oder die „Ver­ar­bei­tung von Ein­gangs­rech­nun­gen“ an­ge­passt wer­den. Da­ne­ben müssen die Un­ter­neh­men der Ab­fall­ent­sor­gung, die ihre Auf­ga­ben in ei­ner öff­ent­li­chen­recht­li­chen Or­ga­ni­sa­ti­ons­form erfüllen, die Vor­aus­set­zun­gen schaf­fen, dass die neuen Re­ge­lun­gen zur Um­satz­be­steue­rung nach § 2b UStG rechts­kon­form in den Be­trie­ben um­ge­setzt wer­den.

Ne­ben die­sen Schwer­punk­ten wer­den wir wie ge­wohnt auf ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen in der Ge­setz­ge­bung ein­ge­hen. Mit zahl­rei­chen Pra­xis­bei­spie­len stel­len wir si­cher, dass Sie die Er­kennt­nisse aus die­sem Se­mi­nar in Ih­rem Ta­ges­ge­schäft nut­zen können.

IN­HALTE

  • Ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen in der Bi­lan­zie­rung

  • Ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen im Steu­er­recht

  • Up­date zu ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen des § 2b UStG

  • Ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen im Gebühren- und Ab­fall­recht

  • Up­date zur Einführung der E-Rech­nung

  • Ak­tu­elle Ent­wick­lun­gen bei der Strom­ei­gen­ver­sor­gung
    (u. a. Wei­ter­lei­tung von Strom von Dritte, Mel­de­pflich­ten nicht ein­ge­hal­ten - wel­che Kon­se­quen­zen hat das?)

Wir wol­len mit den Teil­neh­mern ins Ge­spräch kom­men und sehr gerne Ihre Fra­gen be­ant­wor­ten. Bitte sen­den Sie uns dazu um Vor­feld be­son­dere The­menwünsche oder Fra­gen.

Wei­­­­­­­­­­­tere In­for­­­­­­­­­­­ma­­­­­­­­­­­ti­o­­­­­­­­­­­nen fin­­­­­­­­­­­den Sie in unse­­­­­­­­­­­rem Ver­­­­­­­­­­­an­­­­­­­­­­­stal­­­­­­­­­­­tungs­­­­­­­­­­­f­­­­­­­­­­­lyer.

Die Teil­­­nah­­­me­­­ge­­­bühr beträgt EUR 100,00 zzgl. ge­set­z­­­li­cher Umsa­t­z­­­steuer.