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Unternehmensnachfolge - wenn nicht jetzt, wann dann!

Die Bun­des­re­gie­rung be­schloss am 8.7.2015 den Ent­wurf ei­nes Erb­schaft­steu­er­re­form­ge­set­zes. Da­mit kommt der Ge­setz­ge­ber der For­de­rung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts  nach,  das  mit  Ur­teil  vom  17.12.2014  ei­nige Re­ge­lungs­be­rei­che  des  der­zei­ti­gen  Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes  für  ver­fas­sungs­wid­rig erklärt hat. So­fern sich die po­li­ti­schen Par­teien in Ber­lin und in den Bun­desländern auf einen fi­na­len Ge­set­zes­wort­laut ei­ni­gen, könnte das neue Ge­setz nach der­zeit be­kann­tem Zeit­plan be­reits An­fang De­zem­ber 2015 in Kraft tre­ten.

Was aber heute schon als si­cher gilt: Mit den neuen erb­schaft­steu­er­li­chen Re­ge­lun­gen wer­den Un­ter­neh­mens­nach­fol­gen in ei­ner Viel­zahl von Fällen steu­er­lich stärker be­las­tet. Zu­dem ist re­gelmäßig mit einem deut­lich höheren De­kla­ra­ti­ons­auf­wand und da­mit ein­her­ge­hend mit höheren Durchführungs­kos­ten zu rech­nen.

Da die Neu­re­ge­lun­gen laut Ge­setz­ent­wurf erst ab de­ren In­kraft­tre­ten an­zu­wen­den sein sol­len, be­steht der­zeit noch die Chance, eine Un­ter­neh­mens­nach­folge noch un­ter Nut­zung des der­zeit gülti­gen Rechts durch­zuführen und da­durch letzt­lich Steu­ern und Kos­ten zu spa­ren.

Wel­che Neue­run­gen kom­men mit dem Erb­schaft­steu­er­re­form­ge­setz auf Sie zu und wie kann eine Un­ter­neh­mens­nach­folge noch un­ter An­wen­dung des der­zei­ti­gen Rechts durch­geführt wer­den? – darüber in­for­mie­ren wir Sie gerne kurz und prägnant auf un­se­ren an ver­schie­de­nen Stand­or­ten statt­fin­den­den Un­ter­neh­merfrühstücken.

Die Teil­nahme an der Ver­an­stal­tung ist für Sie kos­ten­frei.

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