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Webinar Steuerliche Fallstricke bei Kryptowährungen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BFH

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat mit Ur­teil vom 14. Fe­bruar 2023 erst­mals höchstrich­ter­lich ent­schie­den, dass Kryp­towährun­gen wie Bit­coin, Ether und Mon­ero als Wirt­schaftsgüter an­zu­se­hen sind und da­mit er­zielte Einkünfte (Tausch/Han­del) der Be­steue­rung zugäng­lich sind.

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In un­se­rem Webi­nar stel­len wir die Grundzüge der Be­steue­rung von Kryp­towährungs­ak­ti­vitäten im Be­triebs­vermögen und im Pri­vat­vermögen dar. In die­sem Zu­sam­men­hang wird auch erläutert, wie sich die Fi­nanz­ver­wal­tung (bis­lang) zu den ein­zel­nen Sach­ver­hal­ten kon­kret po­si­tio­niert und wel­che Pra­xis­aus­wir­kun­gen die ak­tu­elle Recht­spre­chung des BFH hat.

Da­ne­ben zei­gen wir die steu­er­straf­recht­li­chen Ri­si­ken im Kon­text mit Kryp­towährun­gen auf. Da­bei wird ins­be­son­dere auch erörtert, in­wie­weit ein steu­er­li­cher Kor­rek­tur­be­darf oder so­gar eine Selbst­an­zeige er­for­der­lich sein kann.

IN­HALTE:

  • Grundzüge der Be­steue­rung von Kryp­towährungs­ak­ti­vitäten im Be­triebs­vermögen und im Pri­vat­vermögen
  • Po­si­tio­nie­rung der Fi­nanz­ver­wal­tung
  • Recht­spre­chung zur Be­steue­rung von Kryp­towährun­gen
  • Steu­er­li­cher Kor­rek­tur­be­darf und steu­er­straf­recht­li­che Ri­si­ken im Zu­sam­men­hang mit Kryp­towährun­gen

Das Webi­nar wird mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz oder über Laut­spre­cher.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.