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Arbeitsrecht-Frühstück

Arbeitsrecht-Frühstück© Fotolia

„Wie­der ein­mal stellt der Eu­ropäische Ge­richts­hof gel­ten­des deut­sches Ur­laubs­recht auf den Kopf“ lau­tete die Schlag­zeile, als die Lu­xem­bur­ger Rich­ter im ver­gan­ge­nen Jahr ent­schie­den, dass Ar­beit­ge­ber ihre Ar­beit­neh­mer auf­for­dern müssen, ih­ren Ur­laub zu neh­men, da die­ser an­sons­ten nicht verfällt. Und tatsäch­lich wurde die Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts zum Ur­laub in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren re­gel­recht re­vo­lu­tio­niert. Wir wol­len Ih­nen in un­se­rer Ver­an­stal­tung Ori­en­tie­rung und einen Über­blick über die wich­tigs­ten Neue­run­gen ge­ben.

Ob sich der Ge­setz­ge­ber bei der Be­fris­tung von Ar­beits­verträgen noch in die­ser Le­gis­la­tur­pe­riode zu Ände­run­gen durch­rin­gen wird, darf mit Span­nung er­war­tet wer­den. Der Ko­ali­ti­ons­ver­trag je­den­falls sieht ein­schnei­dende Ände­run­gen bei der sach­grund­lo­sen Be­fris­tung vor. Doch auch jetzt schon ist bei der zeit­li­chen Be­gren­zung von Ar­beits­verhält­nis­sen Vor­sicht ge­bo­ten. Die wich­tigs­ten Fall­stri­cke wer­den wir Ih­nen vor­stel­len, da­mit Sie bei ent­spre­chen­den Ver­ein­ba­run­gen auf der si­che­ren Seite sind.

Fle­xi­ble und grenzüber­schrei­tende Ar­beits­mo­delle sind in ei­ner sich wan­deln­den Ar­beits­welt ge­frag­ter denn je. Des­halb be­leuch­ten wir im drit­ten Teil des Ar­beits­recht-Frühstücks die recht­li­chen Be­son­der­hei­ten bei Ar­beits­verhält­nis­sen mit wech­seln­den Ar­beits­or­ten ein­schließlich Home Of­fice und wid­men uns ins­be­son­dere dem Ein­satz von Ar­beit­neh­mern, die im In- und Aus­land tätig wer­den. Ne­ben den ar­beits­recht­li­chen As­pek­ten wer­den hier auch so­zi­al­ver­si­che­rungs- und steu­er­recht­li­che The­men be­han­delt.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 60,00 zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer. In der Gebühr ent­hal­ten sind Se­mi­nar­un­ter­la­gen, Getränke und ein Im­biss.