Nachfolgeplanung
Unternehmenslenker und Vermögensinhaber planen grundsätzlich weit in die Zukunft. Dabei spielt die Nachfolgeregelung eine zentrale Rolle, zumal es neben der klassischen Generationenfolge zahlreiche weitere Möglichkeiten gibt. Die Nachfolgeplanung dabei bereits frühzeitig anzugehen, bietet sich aus steuerlich Sicht an. Denn nur so lassen sich Strukturen schaffen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
RSM Ebner Stolz steht Ihnen in dieser sehr persönlichen Entscheidung als Ansprechpartner und Experte zu allen steuerlichen Fragestellungen rund um die Nachfolge zur Seite. Durch unser breites Beratungsportfolio stellen wird dabei stets sicher, dass die Nachfolgeplanung auch unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten genau dem entspricht, wie Sie sich die Weitergabe Ihres Vermögens vorstellen.
Unsere umfangreiche praktische Erfahrung in erfolgreichen Vermögensnachfolgen spiegelt nicht nur unsere fachliche Expertise wider, sondern zeigt auch, dass unsere Experten über die Sensibilität und das notwendige Fingerspitzengefühl verfügen, um die für Sie optimale Lösung zu finden. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen dazu vom ersten Gespräch bis zum endgültigen Abschluss der Vermögensnachfolge zur Seite und wart dabei den Überblick über alle steuerlichen, aber auch rechtlichen Belange. Bei Bedarf zieht Ihr persönlicher Ansprechpartner Experten aus den Disziplinen Wirtschaftsprüfung, Rechts- oder Unternehmensberatung hinzu.
Unsere Leistungen im Überblick
- Planung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten unter steuerlichen und rechtlichen Aspekten und deren Umsetzung (mehr zur rechtlichen Beratung lesen Sie hier)
- Unternehmensnachfolge, beispielsweise durch Schenkung, Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf etc. sowie Durchführung begleitender Umstrukturierungsmaßnahmen, von der Planung bis zur Umsetzung unter Berücksichtigung von steuerlichen und rechtlichen Aspekten (mehr zur rechtlichen Beratung lesen Sie hier)
- Durchführung von Unternehmensbewertungen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
- Laufende Überwachung des steuerpflichtigen Verwaltungsvermögens (auf Konzernebene) als wichtige Kennzahl für die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen
- Durchführung von Bewertungen von Immobilien und weiteren Vermögensgegenständen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke (zu weiteren Bewertungsthemen siehe hier)
- Sicherung des Familienvermögens über Familienstiftungen, Unterstützung bei der steuerlichen und rechtlichen Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung
- Einschaltung gemeinnütziger Stiftungen als Mittel der Nachfolgeplanung
- Prüfung steuerlicher Aspekte bei Nachfolgeplanungen mit Auslandsbezug
- Überwachung von erbschaftsteuerlichen Fristen und Gestaltungen
- Unterstützung bei Deklarationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Vertretung bei Rechtsbehelfen