Beschränkter Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen
Mit dem am 30.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten sog. ATADUmsetzungsgesetz (BGBl. I 2021, S. 2035) wurde in § 4k EStG eine umfassende Regelung zum Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen aufgenommen. Diese Regelung findet bereits rückwirkend auf nach dem 31.12.2019 entstandene Aufwendungen Anwendung und betrifft insb. Fälle, in denen Finanzinstrumente oder Gesellschaften in verschiedenen Staaten steuerlich unterschiedlich behandelt werden.