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Ebner Stolz

Aktuelles

Vorsteuervergütungen für den Zeitraum 2011 müssen bis spätestens 30.09.2012 beantragt werden

Die Vor­steu­er­vergütung für den Vergütungs­zeit­raum 2011 ist für Un­ter­neh­mer, die ih­ren Sitz in der EU ha­ben, auf An­trag bei der zen­tra­len Er­stat­tungs­stelle des Staa­tes durch­zuführen, in dem die Mehr­wert­steuer be­las­tet wurde.

Zu die­sem Zweck muss für den Vergütungs­zeit­raum 2011 bis spätes­tens 30. Sep­tem­ber 2012 ein elek­tro­ni­scher Er­stat­tungs­an­trag bei der zuständi­gen Behörde des Mit­glied­staa­tes des An­trag­stel­lers ein­ge­hen.

Hin­weis: Bei die­ser Frist han­delt es sich um eine Aus­schluss­frist, die nicht verlänger­bar ist. Für in Deutsch­land ansässige Un­ter­neh­mer ist aus­schließlich das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern zuständig.

Ein­zel­hei­ten zum Er­stat­tungs­ver­fah­ren für inländi­sche Un­ter­neh­mer fin­den Sie hier.

Ein­zel­hei­ten zum Er­stat­tungs­ver­fah­ren für ausländi­sche Un­ter­neh­mer fin­den Sie hier.

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