Die Vorsteuervergütung für den Vergütungszeitraum 2011 ist für Unternehmer, die ihren Sitz in der EU haben, auf Antrag bei der zentralen Erstattungsstelle des Staates durchzuführen, in dem die Mehrwertsteuer belastet wurde.
Zu diesem Zweck muss für den Vergütungszeitraum 2011 bis spätestens 30. September 2012 ein elektronischer Erstattungsantrag bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates des Antragstellers eingehen.
Hinweis: Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängerbar ist. Für in Deutschland ansässige Unternehmer ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Einzelheiten zum Erstattungsverfahren für inländische Unternehmer finden Sie hier.
Einzelheiten zum Erstattungsverfahren für ausländische Unternehmer finden Sie hier.