Erfolgreiche EU-Akkreditierungsprüfung des DAAD durch Fördermittelexperten

18.06.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Der Bericht über die Prüfung und Bewertung im Rahmen des EU-Akkreditierungsverfahrens, sog. Pillar-Assessment, des Bonner Fördermittelexperten-Teams wurde von der EU-Kommission uneingeschränkt bestätigt.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst e.V. (DAAD), die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, der überwiegend aus Bundesmitteln verschiedener Ministerien (u. a. Auswärtiges Amt, BMBF) gefördert wird, hatte in 2023 die Entscheidung getroffen, das sog. Pillar-Assessment der EU zu durchlaufen. Durch diese Akkreditierung ist der DAAD künftig berechtigt, EU-geförderte Projekte im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung umzusetzen. Die Bonner Fördermittelexperten von RSM Ebner Stolz wurden - nach erfolgreicher Teilnahme im Vergabeverfahren - mit der Durchführung des Pillar-Assessments beauftragt.

Unsere Aufgabe bestand insb. darin, die Umsetzung der im Pillar-Assessment geforderten Prozesse (Aufbau-, Ablauforganisation) durch den DAAD und die implementierten Kontrollen zu prüfen. Unsere Tätigkeiten und Bewertungen wurden in einem umfassenden Bericht erläutert.

In einem mehrstufigen Prüf-/Kontrollverfahren wurde dieser Bericht samt Bewertung von der EU-Kommission geprüft, bevor eine Entscheidung über die Akkreditierung getroffen wurde.

Das nun abgeschlossene Akkreditierungsprojekt startete im September 2023 und wurde mit Schreiben der EU-Kommission vom 06.06.2025 nunmehr in allen Punkten positiv beschieden. Der DAAD ist mit dieser Akkreditierung nunmehr in der Position, EU-weit geförderte (Groß-)Projekte unter indirekter Mittelverwaltung durchzuführen.

Die uneingeschränkte Bestätigung unseres Akkreditierungsberichts durch die EU-Kommission ist ein weiterer Meilenstein in unserer Fördermittelexpertise und bestätigt die hohe Qualität unserer Prüfungs- und Beratungsleistungen in diesem Bereich. Zu unserem Leistungsspektrum zählen - neben Verwendungsnachweisprüfungen - insb. Beratungsleistungen im

  • Zuwendungsrecht (insb. Unterstützung bei Kontrollprüfungen, Unterstützung bei Rückforderungsansprüchen, Einrichtung von Monitoring-/Controlling- und Risikomanagementsystemen),
  • EU-Beihilferecht (u. a. KMU, Unternehmen in Schwierigkeiten, Kumulierung von Beihilfen, Private Investor-/Creditor-/Guarantor-Tests) und
  • Vergaberecht (u. a. Durchführung/Überwachung von Vergabeverfahren),

die wir sowohl für Fördermittelempfänger wie auch Fördermittelgeber erbringen.