12. Sanktionspaket gegen Russland

21.12.2023 | 2 Minuten Lesezeit

Am 18.12.2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) mit drei Änderungsverordnungen zum 12. Sanktionspaket erneut Restriktionen gegen Russland beschlossen. Im Fokus des neuen Sanktionspakets stehen zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote sowie die weitere Bekämpfung der Umgehung der EU-Sanktionen.

Zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken und dem weiteren Ausbau der Sanktionen wurden am 18.12.2023 im Amtsblatt der EU erneut Restriktionen veröffentlicht, die zum Teil am 18.12.2023 und zum Teil am 19.12.2023 in Kraft getreten sind.

Verordnung (EU) 2023/2878 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014

Durchfuhrverbote gelten neben den bisher bereits betroffenen Dual-Use Gütern nun auch für bestimmte industrielle Wirtschaftsgüter (bspw. Bagger, Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren, Stetigförderer für Waren, Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Verdrängerpumpen, Wasserkraftmaschinen, etc.).

Es gelten neue Einfuhrverbote für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten).

Ebenfalls gelten neue Ausfuhrbeschränkungen und -verbote für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder fortgeschrittener Technologie, die zur Verwendung militärischer Handlungen genutzt werden können (bspw. Chemikalien, Gleichstrommotoren, Lithiumbatterien, Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge und Thermostate, etc.).

Darüber hinaus unterliegen 29 neue Einrichtungen strengeren Ausfuhrbeschränkungen in Zusammenhang mit fortgeschrittenen Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter).

Als weitere Maßnahme zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften müssen Ausführer ab dem 20.03.2024 Wiederausfuhren nach Russland bestimmter sensibler Güter (bspw. Flugturbinenkraftstoffe, Luftfahrtgüter und Feuerwaffen) vertraglich untersagen.

In Bezug auf Güter aus dem Energiebereich wurden die Maßnahmen zur Einhaltung der bereits gültigen Ölpreisobergrenze (zuletzt 60 USD pro Barrel) verschärft.

Verordnungen (EU) 2023/2873 und (EU) 2023/2875 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014

Es sind über 140 weitere Personen und Organisationen von den Sanktionslisten betroffen und die Regelungen zum Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen wurden verschärft.

Fazit

Das Ziel der angepassten Sanktionen ist weiterhin die finanzielle und wirtschaftliche Schwächung Russlands, um eine Erschöpfung dessen Kriegsarsenals für weitere Angriffe gegen die Ukraine zu erzielen. Im Zuge dessen sollen mit den oben beschlossenen Regelungen die Möglichkeiten zur Umgehung der Sanktionen weiter eingegrenzt und verhindert werden.

Unternehmen, die nach wie vor Geschäfte mit russischen Vertragspartnern betreiben, müssen erneut zahlreiche zusätzliche Beschränkungen und Verbote beachten. Betroffenen Unternehmen wird weiterhin geraten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.