
Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Das BMF veröffentlicht das Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG in überarbeiteter Fassung.
Mit dem Schreiben vom 21.05.2025 reagiert das BMF auf die zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz vorgenommene Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs. Danach sind neben Baumaßnahmen zur Herstellung neuer Wohnungen auf Grund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige auch auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellte Wohnungen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, begünstigt. Eingegangen wird zudem auf die Anhebung der Baukostenobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche, die für die Anwendbarkeit der Sonderabschreibung einzuhalten ist, sowie die Deckelung der Bemessungsgrundlage pro Quadratmeter Wohnfläche.
Die bislang den vorgehenden BMF-Schreiben als Anlagen angefügten Formulare zu Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG werden nun als „Checklisten“ auf der Website des BMF zur Verfügung gestellt.
Das Schreiben vom 21.05.2025 ersetzt alle bislang zu § 7b EStG ergangenen BMF-Schreiben und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
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