
Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Am 04.06.2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Darin enthalten ist u. a. der angekündigte Investitions-Booster und eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028.
Konkret finden sich in dem Entwurf folgende Maßnahmen:
- Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt wurden, mit einem Prozentsatz, der höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 %, beträgt (sog. Investitions-Booster)
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes in fünf Schritten um jeweils 1 %, beginnend im Veranlagungszeitraum 2028 mit 14 % und einem Steuersatz von 10 % ab 2032
- Sonder-AfA für Elektrofahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft worden sind, mit 75 % im Jahr der Anschaffung, im ersten darauf folgenden Jahr mit 10 %, im zweiten und dritten darauf folgenden Jahr mit jeweils 5 %, im vierten darauf folgenden Jahr mit 3 % und im fünften darauf folgenden Jahr mit 2 %
- Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen basierend auf einem Viertel des Bruttolistenpreises bei einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro (statt bislang 70.000 Euro) im Falle der Anschaffung nach dem 30.06.2025
- Schrittweise Senkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG im Veranlagungszeitraum 2028 und 2029 auf 27 %, in 2030 und 2031 auf 26 % und ab 2032 auf 25 %
- Verbesserungen bei der Forschungszulage durch Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen um einen pauschalierten Betrag für zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten für nach dem 31.12.2025 begonnene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro im Wirtschaftsjahr bei nach dem 31.12.2025 entstandenen förderfähigen Aufwendungen.
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