Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm

04.06.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Am 04.06.2025 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Darin enthalten ist u. a. der angekündigte Investitions-Booster und eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028.

Konkret finden sich in dem Entwurf folgende Maßnahmen:

  • Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt wurden, mit einem Prozentsatz, der höchstens das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 %, beträgt (sog. Investitions-Booster)
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes in fünf Schritten um jeweils 1 %, beginnend im Veranlagungszeitraum 2028 mit 14 % und einem Steuersatz von 10 % ab 2032
  • Sonder-AfA für Elektrofahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft worden sind, mit 75 % im Jahr der Anschaffung, im ersten darauf folgenden Jahr mit 10 %, im zweiten und dritten darauf folgenden Jahr mit jeweils 5 %, im vierten darauf folgenden Jahr mit 3 % und im fünften darauf folgenden Jahr mit 2 %
  • Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen basierend auf einem Viertel des Bruttolistenpreises bei einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro (statt bislang 70.000 Euro) im Falle der Anschaffung nach dem 30.06.2025
  • Schrittweise Senkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG im Veranlagungszeitraum 2028 und 2029 auf 27 %, in 2030 und 2031 auf 26 % und ab 2032 auf 25 %
  • Verbesserungen bei der Forschungszulage durch Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen um einen pauschalierten Betrag für zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten für nach dem 31.12.2025 begonnene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro im Wirtschaftsjahr bei nach dem 31.12.2025 entstandenen förderfähigen Aufwendungen.