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Auswirkung einer Verletzung der Masseerhaltungspflicht auf eine D&O-Versicherung

26.05.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Die Insolvenzantragspflicht nach Eintritt der Insolvenzreife ist eine Kardinalpflicht, deren Verletzung zur Leistungsfreiheit eines D&O-Versicherers führen kann.

Wie das OLG Frankfurt mit vorläufig noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 05.03.2025 (Az. 7 U 134/23) klarstellt, ist die Insolvenzantragspflicht nach Eintritt der Insolvenzreife eine Kardinalpflicht, deren Verletzung den Schluss auf das Wissen von der Pflichtverletzung rechtfertigt. Dies kann zur Leistungsfreiheit des D&O-Versicherers führen.

Das OLG Frankfurt begründet seine Auffassung damit, dass die Pflichten zur Überwachung des Unternehmens, zur Insolvenzantragstellung sowie zur Masseerhaltung nicht trennscharf gegeneinander abgegrenzt werden können. Sie alle dienten dem einheitlichen Zweck, das Unternehmen und die Gläubiger zu schützen. So indizierten etwaige Wissentlichkeitsindizien bei Verstoß gegen eine dieser Pflichten zugleich die Wissentlichkeit der Verletzung der anderen Pflichten. Aus diesem Grund liege dem Verstoß gegen das Masseschmälerungsverbot (§ 15b InsO), wonach Geschäftsleiter nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Unternehmens grundsätzlich keine Zahlungen mehr für diese vornehmen dürfen, auch ein Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht zugrunde.