de en

Erbrecht

Um die Zukunft eines Unternehmens zu sichern und Klarheit zu schaffen, wer über Vermögenswerte künftig verfügen kann, sind klare Regelungen erforderlich. Da die gesetzliche Erbfolge oftmals rechtliche und steuerliche Nachteile mit sich bringt, ist regelmäßig anzuraten, proaktiv Nachfolgeregelungen zu schaffen. Das gilt umso mehr, wenn Vermögen im Ausland zu berücksichtigen ist oder die involvierten Personen sich im Ausland aufhalten.

Die erbrechtliche Beratung bei RSM Ebner Stolz umfasst dabei das komplette Spektrum von der Klärung etwaigen rechtlichen Regelungsbedarfs, von der Konzeption einer Nachfolgeplanung bis zu deren Umsetzung. Dabei liegt als unser Fokus als multidisziplinäre Beratungsgesellschaft darauf, für unsere Mandanten die unter rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beste Lösung zu finden. Ist zudem ausländisches Recht zu beachten, ziehen wir unsere Kolleginnen und Kollegen des RSM-Netzwerks hinzu und stellen so sicher, dass unter gleich hohen Qualitätsstandards ein Komplettpaket zur Nachfolgeregelung geschnürt werden kann.

Je nach Art des zu übertragenden Vermögens entwickeln wir Nachfolgestrategien, die von der testamentarischen Erbeinsetzung bis hin zu Stiftungslösungen reichen. Neben der erbrechtlichen Beratung haben wir dabei im Fall von Betriebsvermögen stets auch gesellschaftsrechtliche Implikationen im Blick. Bei anderen Vermögensgegenständen ist neben der Nachfolgeregelung auch die zukünftige Verwaltung rechtssicher zu klären. Denn weder wirtschaftsrechtliche noch steuerliche Stolpersteine sollen der prosperierenden Entwicklung des Vermögens noch dessen Erhalt über mehrere Generationen im Weg stehen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Unterstützung bei der Nachfolgerauswahl bei Unternehmen, aber auch bei Privatvermögen
  • Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte (siehe hierzu auch hier)
  • Gesellschaftsrechtliche Umsetzung der Nachfolgeplanung inklusive arbeitsrechtlicher oder anderer zivilrechtlicher Folgen
  • Beratung bei der Errichtung von Stiftungen oder der Vermögensübertragung auf Stiftungen
  • Testamentserrichtung und -vollstreckung
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen