deen

Steuerberatung

BFH bestätigt EuGH-Rechtsprechung und schränkt Recht zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding ein

Nach­dem der EuGH mit Ur­teil vom 08.09.2022 (Rs. C-98/21) auf ein Vor­ab­ent­schei­dungs­er­su­chen des BFH be­reits da­hin­ge­hend ge­ant­wor­tet hatte, dass das Recht auf Vor­steu­er­ab­zug ei­ner Führungs­hol­ding nicht be­steht, wenn Ein­gangs­leis­tun­gen als un­ent­gelt­li­cher Ge­sell­schaf­ter­bei­trag in Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ein­ge­legt wer­den, fasst der BFH nun dazu das Fol­geur­teil mit ent­spre­chen­dem Er­geb­nis.

Seite von
nach oben