Nachdem der EuGH mit Urteil vom 08.09.2022 (Rs. C-98/21) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH bereits dahingehend geantwortet hatte, dass das Recht auf Vorsteuerabzug einer Führungsholding nicht besteht, wenn Eingangsleistungen als unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag in Tochtergesellschaften eingelegt werden, fasst der BFH nun dazu das Folgeurteil mit entsprechendem Ergebnis.
BFH bestätigt EuGH-Rechtsprechung und schränkt Recht zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding ein
Weitere Ausgaben
-
Wachstumschancengesetz: Einführung der verpflichtenden eRechnung
Der Bundesrat hat der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Fassung des Wachstumschancengesetzes zugestimmt. Ab 2025 besteht somit grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für bestimmte nationale Umsätze. Unternehmer müssen ab dann in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
-
Kein Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnraumvermietung
Umfasst die Wohnraumüberlassung zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und Warmwasser, sind die Kosten für den Erwerb und die Installation einer Heizungsanlage grundsätzlich Kostenelemente der umsatzsteuerfreien Vermietung, so dass ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.
-
Ausweis einer falschen Umsatzsteuer in Rechnungen an Endverbraucher
In unionsrechtskonformer einschränkender Auslegung vertritt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 27.02.2024 die Auffassung, dass keine Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht, wenn eine Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis an einen Endverbraucher gestellt wird.
-
EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht
Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens hat die Europäische Kommission Deutschland zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht aufgefordert.
-
Neue Regeln zum Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Zuwendungen
Mit BMF-Schreiben vom 24.01.2024 hat sich die Finanzverwaltung durch eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) der Auffassung des BFH (Urteil vom 16.12.2020, Az. XI R 26/20 (XI R 28/17)) und EuGH (Urteil vom 16.09.2020, Rs. C-528/19, Mitteldeutsche Hartstein-Industrie) angeschlossen und erleichtert den Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Zuwendungen an Dritte bzw. reduziert den Anwendungsbereich der unentgeltlichen Wertabgabe. Zugleich wird die Veröffentlichung des BFH-Urteils im BStBl. II angekündigt.