
Erweiterter DORA-Anwendungsbereich durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - wer ist betroffen?
Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) erweitert den Anwendungsbereich des seit 17.01.2025 geltenden Digital Operational Resilience Act (DORA) auf eine Vielzahl weiterer Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
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Online 25.06.2025
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14:00 - 15:30 Uhr
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Anmeldeschluss: 25.06.2025
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Hierzu zählen insbesondere:
- Bürgschaftsbanken,
- Finanzdienstleistungsinstitute (wie Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute sowie Kryptowertpapierregisterführer),
- Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung,
- Zweigstellen nach § 53 KWG
Auch diese Unternehmen müssen ab dem 01.01.2027 ein Risikomanagement für Informations- und Kommunikationstechnologien, sog. IKT-Risikomanagement, nach Art. 16 DORA betreiben. Mit dem Inkrafttreten der DORA werden die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) schrittweise aufgehoben.
Für die genannten Unternehmen finden diese ab 31.12.2026 keine Anwendung mehr. Bis dahin müssen sie zugleich die Meldepflichten der DORA-Verordnung einhalten.
Was heißt das aber konkret? Was sind die wesentlichen Herausforderungen? Und was ist zu beachten, damit die Umsetzung der DORA-Anforderungen innerhalb der Übergangsfrist gelingt?
Inhalte
Übersicht der Anforderungen, die die DORA mit sich bringen, insbesondere:
- Anforderungen an das IKT-Risikomanagement
- Meldepflichten für IKT-bezogene Vorfälle
- Drittanbieter-Management (Third-Party Risk) und Drittanbieterverträge
Referenten
Die Webinare werden mit GoToWebinar durchgeführt. Die Teilnehmer benötigen einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie alternativ auch über die telefonische Einwahl in die Konferenz.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
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