Erweiterter DORA-Anwendungsbereich durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - wer ist betroffen?

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) erweitert den Anwendungsbereich des seit 17.01.2025 geltenden Digital Operational Resilience Act (DORA) auf eine Vielzahl weiterer Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Veranstaltungsdetails
Teilnehmen

Hierzu zählen insbesondere:

  • Bürgschaftsbanken,
  • Finanzdienstleistungsinstitute (wie Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute sowie Kryptowertpapierregisterführer),
  • Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung,
  • Zweigstellen nach § 53 KWG

Auch diese Unternehmen müssen ab dem 01.01.2027 ein Risikomanagement für Informations- und Kommunikationstechnologien, sog. IKT-Risikomanagement, nach Art. 16 DORA betreiben. Mit dem Inkrafttreten der DORA werden die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) schrittweise aufgehoben.

Für die genannten Unternehmen finden diese ab 31.12.2026 keine Anwendung mehr. Bis dahin müssen sie zugleich die Meldepflichten der DORA-Verordnung einhalten.

Was heißt das aber konkret? Was sind die wesentlichen Herausforderungen? Und was ist zu beachten, damit die Umsetzung der DORA-Anforderungen innerhalb der Übergangsfrist gelingt?

Inhalte

Übersicht der Anforderungen, die die DORA mit sich bringen, insbesondere:

  • Anforderungen an das IKT-Risikomanagement
  • Meldepflichten für IKT-bezogene Vorfälle
  • Drittanbieter-Management (Third-Party Risk) und Drittanbieterverträge

Referenten

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Nasim Jenkouk

Rechtsanwältin
Zum Profil
RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Ingo van Dyck

Certified Information Systems Auditor
Zum Profil

Die Webinare werden mit GoToWebinar durchgeführt. Die Teilnehmer benötigen einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie alternativ auch über die telefonische Einwahl in die Konferenz.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.