Leistungen eines Fitnessstudios während des Corona-Lockdowns
Der BFH stellt klar, dass die Fortzahlung von Mitgliedsbeiträgen an ein pandemiebedingt geschlossenes Fitnessstudio einen steuerbaren Leistungsaustausch begründet.
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Der BFH stellt klar, dass die Fortzahlung von Mitgliedsbeiträgen an ein pandemiebedingt geschlossenes Fitnessstudio einen steuerbaren Leistungsaustausch begründet.