WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024

Rodung, Entwaldung und generell die Waldschädigung stellen neben dem Ausstoß von CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und insb. den Verlust biologischer Vielfalt dar. Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzte, dass von 1990 bis 2020 ca. 420 Mio. Hektar Wald abgeholzt wurden und dabei bis zu 90 % der Entwaldung auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist. Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, sog. WaldschutzVO, will mit neuen Ein- und Ausfuhrverboten ab 31.12.2024 Abhilfe schaffen.

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