Neue Regeln bei der Hinzurechnungsbesteuerung zu beachten!

Kurz vor Ende der Legislaturperiode liegt das beschlossene sog. ATAD-Umsetzungsgesetz auf dem Tisch und damit u. a. neue Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung, die erstmals in dem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft anzuwenden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt. Unternehmen und natürliche Personen mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sollten deshalb frühzeitig, spätestens aber bis zum Jahresende, prüfen, ob sich daraus etwaiger Anpassungsbedarf ergibt.

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