CSRD-Umsetzungsgesetz: Das kommt in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Unternehmen zu
Nach den Vorgaben der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) sollen Unternehmen künftig – zeitlich gestaffelt – zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Dazu hat das Bundeskabinett am 24.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie 2022/2464), kurz CSRD-Umsetzungsgesetz, beschlossen, nachdem das Bundesministerium der Justiz am 22.03.2024 einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht hatte.