
Ungarn: Anstieg von Verrechnungspreisprüfungen
In Ungarn haben Verrechnungspreisprüfungen im Jahr 2024 erheblich zugenommen. Damit einher geht ein deutlicher Anstieg von Anpassungen der Steuerbemessungsgrundlage und Strafen bei Nichteinhaltung der Verrechnungspreisvorschriften.
Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung ist die im Jahr 2022 eingeführte Verpflichtung, sog. Verrechnungspreisberichte zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung einzureichen. Dies ermöglicht es den ungarischen Steuerbehörden, auf Grundlage der gemeldeten Daten Unternehmen mit erhöhtem Risiko zu identifizieren. Verrechnungspreisprüfungen können dadurch gezielter und effizienter durchgeführt werden. Anstatt Verrechnungspreise im Rahmen allgemeiner Steuerprüfungen zu überprüfen, liegt der Fokus nun auf separaten Compliance-Prüfungen, welche im vergangenen Jahr besonders häufig bei Automobilzulieferern, verlustbringenden Produktionsunternehmen und Pharmaunternehmen durchgeführt wurden.
Im Rahmen dieser Compliance-Prüfungen steht insbesondere die Identifizierung und die Korrektur von Fehlern im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen im Mittelpunkt. Obwohl diese Prüfungen nicht immer zu Strafen führen, resultieren sie in einer zunehmenden Anzahl von Fällen in Prüfungsfeststellungen. Besonders häufig wurden Ungenauigkeiten bei den Jahresendkorrekturen von Verrechnungspreisen in den Verrechnungspreisdokumentationen festgestellt.
Weitere Informationen zum aktuellen Prüfungsansatz der ungarischen Steuerbehörden und wie Unternehmen darauf reagieren können, finden Sie bei RSM Hungary.
Hinweis: Seit dem 01.01.2025 sind in Ungarn neue Vorschriften für Verrechnungspreise in Kraft. Unter anderem könnte die Verlängerung der maximalen Prüfungsdauer von bisher 30 auf 60 Tage zu einer weiteren Verschärfung der Prüfungen führen.