
Ungarn: Änderungen bei der Erhebung von Verzugszinsen
Die ungarische Steuerbehörde hat ein neues Verfahren für die Erhebung von Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlungen eingeführt. Statt einer jährlichen Einmalzahlung werden die Zinsen künftig monatlich abgerechnet.
Bisher wurden Steuerpflichtige in Ungarn einmal im Jahr über ihre Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlungen informiert. Der fällige Betrag war üblicherweise bis zum 15.11. des Folgejahres des jeweiligen Steuerzeitraums zu begleichen. Zum 01.01.2025 wurde dieses Verfahren jedoch grundlegend geändert.
Mit der Einführung eines monatlichen Berechnungssystems werden die Verzugszinsen nun monatlich berechnet und erhoben. Die für den jeweiligen Monat berechneten Verzugszinsen müssen jeweils bis zum 20. des Folgemonats gezahlt werden. Diese Regelung gilt erstmals für den Monat April 2025, für den die Zahlungsfrist folglich am 20.05.2025 endet.
Hinweis: Für das erste Quartal 2025 galt eine Übergangsfrist. Verzugszinsen für die Monate Januar bis März 2025 waren gesammelt im April 2025 zu zahlen und somit am 20.05.2025 fällig.
Die Reform betrifft ausschließlich den Erhebungsmodus der Verzugszinsen. Der Zinssatz sowie der Schwellenbetrag von 5.000 HUF, bis zu dem keine Verzugszinsen erhoben werden, bleiben unverändert.
Weitere Details zu dieser Umstellung finden Sie auf der Website von RSM Hungary.
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