UK: Tax Update Frühjahr 2025

29.04.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Im ersten Quartal 2025 ergaben sich einige Entwicklungen im britischen Steuerrecht und dem nahestehenden Rechtsgebieten. Eine kompakte Übersicht zu den wichtigsten Entwicklungen finden Sie hier. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Themen stehen auf der Website von RSM UK bereit.

Frühjahrsbudget 2025

Am 26.03.2025 präsentierte die Schatzkanzlerin des Vereinigten Königreichs (Chancellor of the Exchequer) das Frühjahrsbudget 2025. Hinsichtlich der Besteuerung von Privatpersonen oder Unternehmen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Allerdings treten die bereits im Herbsthaushalt 2024 angekündigten Erhöhungen der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (National Insurance) wie geplant am 06.04.2025 in Kraft. Ebenso gelten seit diesem Datum die höheren nationalen gesetzlichen Mindestlohnsätze im Vereinigten Königreich.

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E-Invoicing im Vereinigten Königreich

In UK wird derzeit ein grundsätzlich freiwilliger Einsatz von elektronischen Rechnungen eingeführt. Darüber hinaus hat die britische Regierung eine Konsultation zur Standardisierung der elektronischen Rechnungsstellung und zur Förderung ihrer Verbreitung in britischen Unternehmen und im öffentlichen Sektor eingeleitet. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden: Sollte die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend oder freiwillig sein? Welcher Anwendungsbereich wäre am besten geeignet? Sollte die elektronische Rechnungsstellung durch eine digitale Echtzeit-Berichterstattung an die Finanzverwaltung ergänzt werden?

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Änderungen für Arbeitgeber bei der Besteuerung von Personen ohne Domizil in UK

Das Konzept des „non-domicile status“ für Zwecke der Besteuerung von natürlichen Personen im Vereinigten Königreich wurde zum 06.04.2025 abgeschafft. Im Vereinigten Königreich steuerlich ansässige Personen sind dort nun mit ihren weltweiten Einkünften und Gewinnen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob ihr „domicile status“ dort oder im Ausland liegt. Natürliche Personen, die erstmals im Vereinigten Königreich steuerpflichtig werden, können - neben etwaigen Vorgaben aus Doppelbesteuerungsabkommen - jedoch in den ersten vier Jahren Anspruch auf eine vollständige Steuerbefreiung für bestimmte ausländische Einkünfte und Gewinne haben.

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