UK schlägt Überarbeitungen seiner Verrechnungspreisregeln vor

02.06.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Am 28.04.2025 veröffentlichte die Regierung des Vereinigten Königreichs (UK) Vorschläge zur Änderung des britischen Verrechnungspreisregimes. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereichs und der Einführung einer Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sollen die Regelungen zu Betriebsstätten und zu der Diverted Profits Tax reformiert werden.

Derzeit sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) grundsätzlich von den britischen Verrechnungspreisregelungen ausgenommen. Mit einer am 28.04.2025 eingeleiteten Konsultation schlägt die Regierung Änderungen an dieser Ausnahmeregelung für KMU vor. Die Konsultation sieht vor, mittelgroße Unternehmen vollständig von der Ausnahme auszunehmen, während eine neue Definition für kleine Unternehmen eingeführt werden soll, die auf der Mitarbeiterzahl sowie den Umsatz-/Bilanzwerten in GBP basiert. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf die Einführung einer Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen.

In einem weiteren am 28.04.2025 veröffentlichten Gesetzentwurf beabsichtigt die britische Finanzbehörde HMRC, die britischen Regelungen zu Verrechnungspreisen, Betriebsstätten und zu der Diverted Profits Tax (DPT) zu überarbeiten. Unter anderem soll die DPT als eigenständige Steuer abgeschafft und in das britische Körperschaftsteuerregime integriert werden. Ziel ist es, die Interaktion zwischen diesen Regelungen und anderen Teilen des britischen Körperschaftsteuerregimes, einschließlich der Verrechnungspreise, zu vereinfachen.

Die geplante Überarbeitung der Regelungen zu Betriebsstätten zielt darauf ab, diese an das OECD-Musterabkommen anzupassen. Neben der Harmonisierung der Definition von Betriebsstätten betrifft dies auch die Regeln zur Gewinnzurechnung an Betriebsstätten.

Weitere Analysen zu den geplanten Änderungen finden Sie bei unseren Kollegen von RSM UK.