Unsplash

UK: Pillar II Registrierungspflicht bis 30.06.2025

16.05.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Fällt eine Unternehmensgruppe unter die Vorgaben der globalen Mindeststeuer und hat sie mindestens eine Geschäftseinheit im Vereinigten Königreich, besteht dort eine Registrierungspflicht, die in der Regel bis zur Jahresmitte erfüllt werden muss.

Das Vereinigte Königreich (UK) hat, ebenso wie Deutschland, die Vorgaben zur globalen Mindeststeuer in nationales Recht umgesetzt. Um die Pflichten im Rahmen der globalen Mindeststeuer in UK zu erfüllen, benötigen betroffene Unternehmen (Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre und mindestens eine Geschäftseinheit in UK) eine spezielle Pillar II-Steueridentifikationsnummer, die nur durch eine vorherige Registrierung bei den britischen Finanzbehörden erlangt werden kann.

Grundsätzlich ist die Registrierung von der obersten Muttergesellschaft (Ultimate Parent Entity, UPE) der Unternehmensgruppe vorzunehmen, sofern diese keine andere Geschäftseinheit der Gruppe als in UK registrierungspflichtig nominiert. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Portal der britischen Steuerbehörde und erfordert u.a. Angaben zur Gruppe und der registrierungspflichtigen Geschäftseinheit.

Die Frist für die Registrierung beträgt sechs Monate nach Ende des ersten Wirtschaftsjahres, das unter die Pillar II-Regeln fällt, d. h. für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31.12.2023 beginnen. Für Unternehmensgruppen mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr greifen die Pillar II-Regeln damit erstmals für 2024, sodass die Registrierung spätestens bis zum 30.06.2025 erfolgen muss.

Die Registrierung kann zwar nur von der registrierungspflichtigen UPE bzw. Geschäftseinheit selbst durchgeführt werden, jedoch unterstützen wir Sie in Kooperation mit unserem Netzwerkpartner RSM UK gerne bei deren Vorbereitung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zu sämtlichen Fragen zur globalen Mindeststeuer gerne zur Verfügung.