
Schweiz: Onlineplattform für die Einreichung der Ergänzungssteuer
Die Deklaration und Veranlagung der in der Schweiz in Umsetzung der globalen Mindeststeuer zum 01.01.2025 eingeführten internationalen Ergänzungssteuer erfolgt künftig über die Online-Plattform OMTax. Die Registrierung dafür ist seit dem 01.01.2025 möglich.
Bereits zum 01.01.2024 setzte die Schweiz die globale Mindeststeuer dahingehend um, dass eine nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) eingeführt wurde. Mit dieser wird sichergestellt, dass die in der Schweiz ansässigen Gruppeneinheiten einer international tätigen Unternehmensgruppe mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro mindestens 15 % Steuern in der Schweiz zahlen. Seit dem 01.01.2025 kommt in der Schweiz zudem auch die internationale Ergänzungssteuer (IIR) zur Anwendung, mit der eine Mindestbesteuerung von 15 % der weltweiten Gewinne einer in der Schweiz ansässigen Unternehmensgruppe oder ggf. einer ausländischen Unternehmensgruppe mit Zwischenholdinggesellschaft in der Schweiz erzielt werden soll (mehr hierzu lesen Sie bei unseren Kollegen von RSM Schweiz).
Erklärungspflichtig ist hierbei die steuerpflichtige Geschäftseinheit. Dies ist regelmäßig die oberste inländische oder alternativ die wirtschaftlich bedeutendste Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe. Die erstmalige Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet 18 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, für das die Erklärung eingereicht wird. Für das Geschäftsjahr 2024, in dem nur die nationale Ergänzungssteuer zur Anwendung kommt, ergibt sich somit eine Abgabefrist bis zum 30.06.2026, sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Steuererklärungen für folgende Jahre sind jeweils innerhalb von 15 Monaten nach Geschäftsjahresende einzureichen.
Um den von der globalen Mindeststeuer erfassten Unternehmen die Erfüllung ihrer Erklärungspflichten zu erleichtern, erfolgt die Identifikation der Steuerpflicht der steuerpflichtigen Geschäftseinheit, deren Registrierung sowie die Deklaration und Veranlagung der Ergänzungssteuer elektronisch mittels der Plattform OMTax. Um diese nutzen zu können, müssen sich die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten bis zum 30.06.2026 bzw. mit der Einreichung der QDMTT-Steuererklärung unaufgefordert auf der Plattform registrieren. Im Zuge der Registrierung sind unter anderem Angaben zum meldenden Unternehmen, zur Unternehmensstruktur sowie zu erteilten Vollmachten erforderlich. Da der Registrierungsprozess laut Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung einige Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.
Hinweis: Der globalen Mindeststeuer unterliegende Unternehmensgruppen müssen grundsätzlich zudem in jedem Staat, der die globale Mindeststeuer umgesetzt hat und in dem die Gruppe mit einer Gesellschaft oder Betriebsstätte vertreten ist, einen Mindeststeuer-Bericht an die jeweils zuständige Finanzbehörde übermitteln. Die Erstellung und Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts (GloBE Information Return, GIR) in der Schweiz wird über ein neues, bislang nicht veröffentlichtes Informationssystem der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erfolgen. Eine entsprechende Anpassung der Mindeststeuerverordnung in der Schweiz hinsichtlich der Pflicht zur Einreichung des GIR ist zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht erfolgt. Die Vernehmlassung zur Änderung läuft derzeit und endet am 20.08.2025. Das Inkrafttreten der neuen Regelung ist auf den 01.01.2026 geplant.
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