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Österreich: Reform der Grunderwerbsteuer geplant

13.05.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 plant die österreichische Regierung eine grundlegende Reform der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksübertragungen. Die Reform zielt insbesondere darauf ab, die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften (sog. „Share Deals“) stärker zu besteuern.

Nach aktuell geltendem Recht wird die österreichische Grunderwerbsteuer bei der Vereinigung oder Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften nur bei Überschreiten einer Beteiligungsschwelle von 95 % ausgelöst. Zusammen mit der Ausdehnung der Frist für den Gesellschafterwechsel von fünf auf sieben Jahre soll diese Schwelle auf 75 % gesenkt werden. Damit würde bereits der Erwerb bzw. die Vereinigung von 75 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren die Grunderwerbsteuer auslösen.

Zudem sollen zukünftig auch mittelbare Anteilsübertragungen von der Grunderwerbsteuer erfasst werden. Wird also nicht die grundbesitzende Gesellschaft selbst übertragen, sondern eine Gesellschaft, die in der Beteiligungskette darüber liegt, kann nach der geplanten Neuregelung ebenfalls Grunderwerbsteuer anfallen.

Weiter sind Änderungen bei der Besteuerung von Anteilsübertragungen an Immobiliengesellschaften geplant. Für Immobiliengesellschaften, also Gesellschaften, deren Hauptzweck im Verkauf, der Vermietung oder der Verwaltung von Grundstücken liegt sieht der Begutachtungsentwurf der österreichischen Regierung eine Anhebung des Steuersatzes auf 3,5 % sowie die Änderung der Bemessungsgrundlage vor.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen die neuen Regelungen bereits ab dem 01.07.2025 gelten und auf alle Erwerbsvorgänge, bei denen die Steuerschuld nach dem 30.06.2025 entsteht, anzuwenden sein. Weiterführende Informationen zu den Reformplänen und ihrer Umsetzung lesen Sie bei RSM Österreich.