
Belgien: Neue Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation
Belgien hat seine Formulare für das Local File und Master File überarbeitet. Die Aktualisierungen erweitern den Umfang der anzugebenden Informationen und verpflichten Unternehmen zur Vorlage verfügbarer Verrechnungspreisdokumentationen, Rahmenvereinbarungen und Musterverträge.
Betroffen sind belgische Konzerneinheiten oder belgische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, wenn sie im vorangegangenen Wirtschaftsjahr eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Gesamtbetriebs- und Finanzerträge von mindestens 50 Mio. Euro,
- Gesamtvermögen (Bilanzsumme) von über 1 Mrd. Euro,
- Eine durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl von mindestens 100 Vollzeitäquivalenten.
Diese Unternehmen sind verpflichtet, sowohl ein Local File als auch ein Master File in Belgien einzureichen. Darüber hinaus muss jede belgische Einheit, die Teil einer multinationalen Gruppe mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro ist, eine Country-by-Country Report einreichen.
Am 15.07.2024 hat Belgien mit zwei Königlichen Erlassen das Formular für das Local File (275LF) sowie für das Master File (275MF) aktualisiert. Zwar bleibt die grundlegende Struktur dieser Formulare bestehen, jedoch wurden die Berichtsanforderungen erheblich erweitert. Darüber hinaus wurde das Formular für das Master File an die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2022 angepasst und erfordert nun die Angabe von detaillierten Informationen zu schwer bewertbaren immateriellen Wirtschaftsgütern und Finanztransaktionen. Auch die Anforderungen für die Meldung im Rahmen des Country-by-Country Reportings (275CBCNOT) wurden aktualisiert.
Die neuen Formulare sind für betroffene Unternehmen verpflichtend und gelten für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen.
Für weitere Informationen zu den geänderten Meldepflichten wenden Sie sich bitte an RSM Belgium.
Ansprechpartner