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ESG Compliance

Im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gewinnen Fragen im Compliance-Bereich zunehmend an Bedeutung. Dabei ist die Unternehmenskultur mit einem besonderen Bewusstsein für die Bedeutung des Themas ESG (weiter-) zu entwickeln und die maßgebliche Berücksichtigung sozialer, ethischer und ökologischer Überlegungen ist proaktiv in die Entscheidungsfindung und das Handeln mit einzubeziehen. Die Relevanz des Themas Compliance aus einer Perspektive der gesellschaftlichen Verantwortung und Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen.

Ein Compliance-Management-System (CMS) muss daher unbedingt an die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und der ESG-Gesetzgebung ausgerichtet sein. Durch ein angemessenes Compliance Management System kann ein gesetzeskonformes Verhalten im Bereich ESG strukturiert sichergestellt werden.

Die Gesetzgebung im ESG-Bereich hat sowohl in Deutschland als auch in der EU in den letzten Jahren stark zugenommen und - trotz rückläufiger Tendenzen sind auch in Zukunft die Entwicklungen, etwa im Bereich des Umweltstrafrechts bzw. der Ergänzung klimaspezifischer Regelungen und der Korruptionsprävention, aufmerksam zu verfolgen.

Vor allem, wenn noch keine Instrumente zur Korruptionsbekämpfung in die Compliance-Struktur integriert wurden, besteht konkreter Handlungsbedarf. Es besteht daher Anlass für eine umfassende Risikoanalyse, eine Überprüfung aktueller gesetzlicher Entwicklungen sowie eine entsprechende Compliance-Beratung. Dadurch wird deutlich, dass Nachhaltigkeit und Compliance „Hand in Hand“ gehen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung zu verbindlichen Vorgaben und Gesetzen mit ESG-Bezug
  • Gestaltung einer nachhaltigen Wertschöpfungskette gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
  • Unterstützung bei Planungs- und Zulassungsverfahren
  • Beratung und Unterstützung bei der Implementierung umfassender CMS
    • Erarbeitung von Verhaltenskodizes/ Lieferantenkodizes
    • Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Compliance-Organisation
    • Durchführung von Risikoanalysen
    • Einführung von Prozessen und Verankerung von angemessenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechtskonformität im Bereich ESG
    • Erarbeitung von Regelwerken, Verhaltenskodizes, Lieferantenkodizes, CSR-Vereinbarungen, Grundsatzerklärungen zu Menschenrechten
    • Implementierung/ Anpassung geeigneter Hinweisgeberschutzsysteme und Beschwerdemechanismen
    • Durchführung von Schulungen
  • Beratung und Verteidigung
    • Beim Verdacht eines Verstoßes gegen CSR-Vorgaben: Durchführung interner Ermittlungen
    • Verteidigung von Unternehmen und Leitungspersonen im Rahmen etwaiger Straf- oder Bußgeldverfahren
    • Erstattung von Strafanzeigen