AGB RSMinvoice Testkit
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das RSMinvoice Testkit der RSM Ebner Stolz Digital Solutions GmbH.
Stand: Juni 2025
1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
1.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung des RSMinvoice Testkit durch die RSM Ebner Stolz Digital Solutions GmbH, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart (nachfolgend: „RSMDS“) an den Kunden.
1.2. Das Angebot von RSMDS richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3. Sonstige Leistungen wie Beratungsleistungen zu Einzelfragen und die Durchführung von Workshops sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und werden nicht von der RSMDS erbracht.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen RSMDS, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart und Kunden, welche das RSMinvoice Testkit der RSMDS, beschrieben in der Auftragsvereinbarung („Leistungsbeschreibung“), nutzen oder zu nutzen beabsichtigen („Kunde“).
1.5. Andere Vertragsbedingungen bzw. entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn RSMDS stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.6. Vertragspartner von RSMDS ist ausschließlich der Kunde. Die Nutzung des RSMinvoice Testkit ist grundsätzlich nur durch den jeweiligen Kunden in einem spezifischen Land zulässig („Testgesellschaft“), auf welche die Testrechnungen individuell angepasst werden. Eine Verwendung der bereitgestellten Testrechnungen durch weitere mit der Testgesellschaft verbundene Unternehmen ist zulässig, sofern dieselbe Version der E-Rechnungssoftware ohne funktionale oder technische Modifikationen verwendet wird. „Dieselbe Version der E-Rechnungssoftware“ bezeichnet eine identische Version der eingesetzten Lösung, wie sie in der ursprünglichen Testgesellschaft produktiv verwendet wird, ohne abweichende Konfiguration, Module oder Schnittstellen. Werden für weitere Gesellschaften oder zusätzliche Testfälle neue oder angepasste Testrechnungen erforderlich, erfolgt die Leistungserbringung durch RSMDS nach vorheriger schriftlicher Beauftragung auf Basis „Time & Material“.
1.7. Die Nutzung der Testrechnungen oder der Excel-Matrix zur Validierung anderer E-Rechnungssoftware ist ausdrücklich untersagt und setzt den erneuten Erwerb eines RSMinvoice Testkit voraus. Eine Nutzung der Inhalte durch den Kunden außerhalb dieses vereinbarten Rahmens ist untersagt. Sofern der Kunde eine abweichende Nutzung beabsichtigt (z. B. Verwendung mit anderer Software), ist dies RSMDS spätestens zwei (2) Wochen vor geplanter Nutzung schriftlich mitzuteilen. Die Weitergabe des RSMinvoice Testkit an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch RSMDS erfolgen.
1.8. Die Beschaffenheit des RSMinvoice Testkit ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung. Beschaffenheitsangaben sind weder zugesicherte Eigenschaften noch Garantien.
1.9. RSMDS behält sich das Recht vor, die Inhalte der Testrechnungen jederzeit zu aktualisieren oder zu erweitern, um rechtliche oder technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der E-Rechnungsstandards und steuerrechtlichen Anforderungen, angemessen abzubilden.
2. Vergütung und Abrechnung
2.1. Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsvereinbarung. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich zusätzlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Alle Rechnungen sind spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegen Forderungen von RSMDS kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände von RSMDS unverzüglich ab Bereitstellung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und RSM über erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu informieren.
3.2. Der Kunde hat vor Vertragsschluss überprüft, ob die Spezifikation des RSMinvoice Testkit seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen bekannt.
3.3. Jeder Kunde testet die im RSMinvoice Testkit enthaltenen E-Rechnungen auf Verwendbarkeit entsprechend der in der Auftragsvereinbarung enthaltenen Beschreibung, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Eine Nutzung darf nur in einem dafür geeigneten vom Kunden zu stellenden Testsystem erfolgen. Ein Test in einem Produktivsystem ist nicht zulässig. Dementsprechend hat der Kunde insbesondere sicher zu stellen, dass aus den Testrechnungen kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wird. Dies gilt auch für E-Rechnungen, die der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung geliefert bekommt.
3.4. Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Kunden notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Endgeräte, Netzwerk- und Softwarekonfiguration) ist der Kunde selbst verantwortlich. RSMDS schuldet keine diesbezügliche Beratung oder Unterstützung bei der Einrichtung, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3.5. Störungen, Schäden oder Fehler aus der Bereitstellung der im RSMinvoice Testkit enthaltenen E-Rechnungen wird der Kunde unverzüglich mit einer möglichst konkreten Fehlerbeschreibung an RSMDS melden. Der Kunde ist verpflichtet, die E-Rechnungen dahingehend zu überwachen und Verarbeitungsergebnisse einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.
3.6. Eine Nutzung des RSMinvoice Testkit von RSMDS darf nur im zulässigen Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen. Insbesondere dürfen Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte oder gewerbliche Schutzrechte) nicht verletzt werden. Der Kunde ist für den rechtmäßigen Einsatz des RSMinvoice Testkit und dessen Anwendung auf bestimmte Zwecke allein verantwortlich. Es erfolgt insbesondere keine rechtliche Prüfung durch RSMDS, ob die mit der Nutzung des RSMinvoice Testkit durch den Kunden verfolgten Zwecke rechtmäßig sind, z. B. im Hinblick auf steuerliche, rechtliche, planungs- und baurechtliche, datenschutzrechtliche oder arbeitsrechtliche Aspekte. Sollte dem Kunden eine rechtswidrige, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstige unberechtigte Nutzung des RSMinvoice Testkit bekannt werden, so ist er verpflichtet dies unverzüglich an RSMDS zu melden. RSMDS ist berechtigt, geeignete Vorkehrungen zu treffen, die die unberechtigte Nutzung des RSMinvoice Testkit erschweren. Der Kunde stellt RSMDS von möglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen RSMDS aufgrund von Verstößen des Kunden gegen geltende Gesetze und Rechte Dritter bei Nutzung des RSMinvoice Testkit geltend machen.
3.7. Sofern das RSMinvoice Testkit Export- und/oder Importkontrollbeschränkungen unterliegt, hat der Kunde diese einzuhalten.
4. Gewährleistung
4.1. Das RSMinvoice Testkit hat die vereinbarte Beschaffenheit. Nicht jeder Fehler, der bei der Bereitstellung des RSMinvoice Testkit vorliegt, stellt einen Sachmangel dar. Insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung des RSMinvoice Testkit, das aus Soft- oder Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. im Verantwortungsbereich des Kunden resultiert, ist kein Mangel.
4.2. Nur die Angaben zur Beschaffenheit des RSMinvoice Testkit in der Auftragsvereinbarung sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantie. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch RSMDS.
4.3. Bei Mängeln kann RSMDS zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl von RSMDS durch Beseitigung des Mangels, d.h. z.B. durch das Aufzeigen von Möglichkeiten, welche die Auswirkungen des Mangels vermeiden, oder durch die Lieferung eines RSMinvoice Testkit, das den Mangel nicht hat. Bei Rechtsmängeln leistet RSMDS dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit am RSMinvoice Testkit verschafft.
4.4. Der Kunde wird RSMDS bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, RSMDS umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. RSMDS kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. RSMDS kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen.
4.5. Sofern ein durch den Kunden behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht RSMDS zuzuordnen ist (Scheinmangel), kann RSMDS vom Kunden die für die Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Mehrkosten ersetzt verlangen, es sei denn der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können. Ein Scheinmangel liegt insbesondere vor, wenn das RSMinvoice Testkit durch den Kunden verändert, unsachgemäß behandelt, außerhalb der vorgegebenen Hardwareumgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde oder ein Fehler unzureichend/unrichtig gemeldet wird. Die Beweislast liegt beim Kunden.
4.6. Wenn RSMDS die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen oder nach Ziffer 5 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
4.7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
5. Haftung
5.1. Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Mängelhaftung oder aus sonstigen Gründen gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:
- RSMDS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Das gleiche gilt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche aus schriftlichen Garantien oder dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
- Im Übrigen haftet RSMDS nur für die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung von RSMDS ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Parteien vereinbaren, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung maximal EUR 5.000,- beträgt.
- Im Übrigen ist die Haftung von RSMDS ausgeschlossen.
5.2. Soweit die Schadensersatzhaftung von RSMDS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Organen, Vertretern und Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mitarbeitern.
5.3. RSMDS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
5.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6. Leistungsfristen
6.1. Angaben zu Leistungsfristen sind unverbindlich.
6.2. Verbindlich vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder etwaigen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und RSMDS aus diesem Grunde ihre Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen konnte.
7. Geheimhaltung
7.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstigen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die vertraulichen Informationen und diese verkörpernden Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Parteien verwahren und sichern die Informationen und Unterlagen so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
7.2. Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihr später von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
8. Datenschutz
8.1. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird RSMDS ausschließlich gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz verarbeiten.
8.2. Sofern RSMDS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten übermittelt werden, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist, verarbeitet RSMDS diese Daten als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierfür eine „Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV)“.
9. Nutzungsrechte
9.1. RSMDS räumt dem Kunden und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde mit diesem verbundenen Unternehmen i. S. v. § 15 AktG das nicht-ausschließliche, zeitlich beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das RSMinvoice Testkit im durch die Auftragsvereinbarung und diese AGB eingeräumten Umfang für die vereinbarten Geschäftszwecke zu nutzen. Sämtliche durch RSMDS bereitgestellten Inhalte (insbesondere Testrechnungen, Excel-Matrix, Skripte, Dokumentationen und sonstige Unterlagen) sind urheberrechtlich und gegebenenfalls wettbewerbsrechtlich geschützt. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen.
9.2. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden in den Arbeitsspeicher, Anzeigen und Ablaufen lassen des RSMinvoice Testkit.
9.3. Nach Vertragsbeendigung wird das vertragsgegenständliche Testkit von dem Kunden auf sämtlichen Servern und anderen Datenträgern vollständig entfernt.
9.4. Es ist dem Kunden untersagt, das vertragsgegenständliche RSMinvoice Testkit oder Teile davon, soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist, zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Versionen davon zu erstellen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung, Änderung oder den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Stuttgart. RSMDS ist jedoch berechtigt, auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand Klage gegen den Kunden zu erheben.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. RSMDS und der Kunde werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.