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Steuerberatung

Steuerliche Förderung von betrieblichen E-Bikes

Die Über­las­sung bzw. un­ent­gelt­li­che oder teil­ent­gelt­li­che Übe­reig­nung ei­nes E-Bikes vom Ar­beit­ge­ber an Ar­beit­neh­mer wird im­mer be­lieb­ter. Un­ter­neh­men dient es als wir­kungs­vol­les In­stru­ment bei der Su­che und Bin­dung von Mit­ar­bei­tern. Ar­beit­neh­mer können ge­genüber dem Kauf ei­nes pri­va­ten Fahr­rads von fi­nan­zi­el­len Vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Zu­dem kommt ein Dienst­fahr­rad der Ge­sund­heit und der Um­welt zu­gute. Auch aus steu­er­li­cher Sicht kann sich die zur Verfügung­stel­lung ei­nes E-Bikes durch den Ar­beit­ge­ber loh­nen.

Was kon­kret für die Be­steue­rung von E-Bikes gilt, ha­ben wir für Sie in ei­ner Kurz­in­for­ma­tion zu­sam­men­ge­tra­gen.

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Wie das Mo­dell des sog. „Dienst­rad-Lea­sings“ funk­tio­niert und wie der Ge­setz­ge­ber die Über­las­sung von E-Bikes steu­er­lich fördert, be­spre­chen wir auch in ei­ner Folge un­se­rer Vi­deo-Reihe FÜNF Fra­gen mit Ri­chard Frahm, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Ham­burg.

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