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Schweiz: Anhebung der „safe haven“-Zinssätze für Gruppenfinanzierungen

Die zuständige Fi­nanz­behörde der Schweiz hat mit Wir­kung zum 01.01.2023 deut­lich höhere „safe ha­ven“-Zinssätze für Fi­nan­zie­run­gen von Mit­glie­dern in der Schweiz ei­ner grenzüber­schrei­ten­den Un­ter­neh­mens­gruppe veröff­ent­licht.

Nach Schwei­ze­ri­schem Steu­er­recht ist eine Ver­rech­nungs­steuer von 35 % zu ent­rich­ten, wenn un­ver­zins­li­che oder un­genügend ver­zin­ste Dar­le­hen in frem­den Währun­gen an Be­tei­ligte in der Schweiz oder die­sen nahe ste­hende Dritte gewährt wer­den. Da­von ist ab­zu­se­hen, wenn der ver­ein­barte Zins­satz min­des­tens einem „safe ha­ven“-Zins­satz ent­spricht. Die Eid­genössi­sche Steu­er­ver­wal­tung ESTV weist mit Schrei­ben vom 08.02.2023 auf eine Neu­fest­set­zung der Zinssätze mit Wir­kung zum 01.01.2023 hin. Die kon­kre­ten Zinssätze können einem wei­te­ren Schrei­ben der Eid­genössi­schen Steu­er­ver­wal­tung ESTV vom 07.02.2023 ent­nom­men wer­den.

Hin­weis: Es ist zu prüfen, ob Fi­nan­zie­rungs­ver­ein­ba­run­gen insb. mit Schwei­ze­ri­schen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten die­sen deut­lich höheren „safe ha­ven“-Zinssätzen ent­spre­chen. Wer­den An­pas­sun­gen vor­ge­nom­men, kann ggf. eine Mel­de­pflicht für eine grenzüber­schrei­tende Steu­er­ge­stal­tung (DAC6) aus­gelöst wer­den.

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