deen

Wirtschaftsprüfung

Prüfung eines bestehenden Risikomanagementsystems

Un­sere Leis­tun­gen rei­chen von der Überprüfung der Ein­hal­tung der grundsätz­li­chen Stan­dards bis hin zur Prüfung der Sys­teme im Fall von Pflichtprüfun­gen (z.B. bei börsen­no­tier­ten Ge­sell­schaf­ten) oder frei­wil­li­gen Prüfun­gen (z.B. auf Wunsch ei­nes Auf­sichts­gre­mi­ums oder vor dem Hin­ter­grund des Fra­gen­ka­ta­logs nach Haus­halts­grundsätze­ge­setz). Der Auf­trags­um­fang wird mit Ih­nen ver­ein­bart.

In der Pra­xis wer­den Ri­si­ko­ma­nage­ment­sys­teme häufig von der In­ter­nen Re­vi­sion überprüft. Bei klei­ne­ren Un­ter­neh­men, aber auch beim Mit­tel­stand, ist oft keine sys­te­ma­ti­sche Prüfung vor­ge­se­hen. Hier bie­tet sich an, diese von Zeit zu Zeit durchführen zu las­sen. So kann aus­ge­schlos­sen wer­den, dass es sich bei dem im­ple­men­tier­ten Sys­tem nicht um einen Pa­pier­ti­ger han­delt und dass die Pro­zesse, so wie Sie es sich ein­mal über­legt ha­ben, auch tatsäch­lich durch­geführt wer­den.

Natürlich wer­den wir Ih­nen im Rah­men un­se­rer Prüfung nicht nur Schwach­stel­len auf­zei­gen, son­dern auch Lösungsmöglich­kei­ten. Hier hilft Ih­nen und uns un­ser brei­ter Er­fah­rungs­hin­ter­grund im Be­reich un­se­rer in­ter­dis­zi­plinären Tätig­keit und spe­zi­ell auch im Be­reich der Einführung sol­cher Sys­teme.

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