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Steuerberatung

Home-Office oder Arbeitszimmer - was steuerlich gilt

Seit Be­ginn des Jah­res 2023 gel­ten neue steu­er­li­che Re­ge­lun­gen, in wel­chen Fällen und in wel­chem Um­fang Auf­wen­dun­gen für ein Ar­beits­zim­mer in der ei­ge­nen Woh­nung gel­tend ge­macht wer­den können.

So können zwar in deut­lich we­ni­ger Fällen Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Ar­beits­zim­mer zum Ab­zug ge­bracht wer­den. Durch die Aus­wei­tung der Home-Of­fice-Re­ge­lung wird aber die Möglich­keit ge­schaf­fen, so­wohl für Tage, an de­nen die be­trieb­li­che oder be­ruf­li­che Tätig­keit von zu Hause aus ausgeübt wird, als auch in Kon­stel­la­tio­nen, in de­nen die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung ei­nes häus­li­chen Ar­beits­zim­mers nicht möglich ist, eine Kos­ten­pau­schale zu berück­sich­ti­gen.

Was kon­kret gilt und in wel­chen Fällen ein Ab­zug von Be­triebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten möglich ist, ha­ben wir für Sie in ei­ner Kurz­in­for­ma­tion zu­sam­men­ge­tra­gen.

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