Höhere Mehrwertsteuersätze in der Schweiz zum 01.01.2014
Zum 01.01.2024 unterliegen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Leistungen höheren Steuersätzen.
Konkret gelten folgende Steuersätze:
Maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz ist dabei der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bei periodischen Leistungen, die teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzänderung erbracht werden, wird eine Aufteilung des Entgelts erforderlich sein. Bei Aufträgen, die zum Ende des Jahres 2023 noch nicht abgeschlossen sind, könnte geprüft werden, ob bereits erbrachte Leistungen abgegrenzt und im Rahmen einer Teilrechnung noch in 2023 abgerechnet werden können.