Fit für den Jahreswechsel 2023/2024 - Was Unternehmen steuerlich in 2023 noch tun können
Mit dem Wachstumschancengesetz sieht der Gesetzgeber ein sehr umfangreiches Änderungspaket zur Unternehmensbesteuerung vor, auch wenn infolge der Einberufung des Vermittlungsausschusses noch Änderungen kommen könnten. Zudem steht mit der Umsetzung der EU-Vorgaben zur globalen Mindeststeuer ein komplett neuer Ansatz zur Vermeidung eines schädlichen internationalen Steuerwettbewerbs kurz vor der erstmaligen Anwendung.