deen

Aktuelles

FG Baden-Württemberg : Pkw kein persönliches Reisegepäck

Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 18. März 2013 - Az.: 11 K 2960/12
Mit Ur­teil vom 18. März 2013 (Az.: 11 K 2960/12) hat der Zoll­se­nat (11. Se­nat) des Fi­nanz­ge­richts Ba­den-Würt­tem­berg in Frei­burg ent­schie­den, dass die Ein­fuhr ei­nes Ge­braucht­wa­gens nicht als persönli­ches Gepäck im Rah­men der sog. Rei­se­frei­menge von der Er­he­bung von Ein­fuhr­ab­ga­ben (Ein­fuhr­um­satz­steuer und Zoll) be­freit ist.
Im Streit­fall hatte der Kläger in der Schweiz für gut 250 € einen ge­brauch­ten Pkw er­wor­ben und ihn da­nach im In­land bei den Zoll­behörden zum freien Ver­kehr an­ge­mel­det. Da­bei ver­trat er die Auf­fas­sung, dass er das Fahr­zeug im Rah­men des Rei­se­ver­kehrs in sei­nem persönli­chen Gepäck ein­geführt habe und dass für der­ar­tige Rei­se­mit­bringsel bis zum Wert von 300 € Ein­fuhr­ab­ga­ben nicht er­ho­ben wer­den dürf­ten. Bei der Ein­reise habe er den Pkw als Rei­se­ausrüstung mit sich geführt. Das Fahr­zeug sei auch zu sei­nem persönli­chen Ge­brauch be­stimmt ge­we­sen, weil er da­mit aus der Schweiz nach Deutsch­land habe ge­lan­gen können.
Das Zoll­amt hatte den Kläger gleich­wohl zu Ein­fuhr­ab­ga­ben in Höhe von 77,94 € her­an­ge­zo­gen.
Das Fi­nanz­ge­richt hat dem Zoll­amt Recht ge­ge­ben und die Klage ab­ge­wie­sen. Ein Kraft­fahr­zeug sei ein Trans­port­mit­tel. Als sol­ches sei es be­reits auf­grund sei­ner Größe nicht als Gepäckstück im Sinne des Be­frei­ungs­tat­be­stands an­zu­se­hen. Der Er­werb ei­nes Ge­braucht­wa­gens gebe kei­nen An­lass, zur Er­leich­te­rung der Zoll­ab­fer­ti­gung auf die Er­he­bung von Ein­fuhr­ab­ga­ben zu ver­zich­ten.

Das Ur­teil ist in­zwi­schen rechtskräftig.

Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des Fi­nanz­ge­richt Ba­den-Würt­tem­berg Nr. 10/2013 vom 29.05.2013

06.06.2013 nach oben

Das könnte Sie auch interessieren

Grund­er­werb­steu­er­pflicht bei wie­der­hol­ter An­teils­ver­ei­ni­gung

Nach An­sicht des FG Ba­den-Würt­tem­berg stellt auch die wie­der­holte Über­schrei­tung der maßgeb­li­chen Be­tei­li­gungs­grenze für die An­teils­ver­ei­ni­gung einen grund­er­werb­steu­er­pflich­ti­gen Vor­gang dar.  ...lesen Sie mehr


Sach­zu­wen­dun­gen ei­ner Bank an Pri­vat­kun­den

Net­wor­king-Maßnah­men ei­nes Kre­dit­in­sti­tuts ohne di­rekte Verknüpfung zu einem kon­kre­ten Pro­dukt­an­ge­bot sind von die­sem nicht nach § 37b EStG pau­schal zu be­steu­ern.  ...lesen Sie mehr


Die neue Grund­steuer - Neu­be­wer­tung al­ler Grundstücke er­for­der­lich!

Im Jahr 2022 wird ein Thema Im­mo­bi­li­en­ei­gentümer mit Si­cher­heit be­schäfti­gen: die Grund­steuer. Denn auf den 01.01.2022 ist je­des Grundstück in Deutsch­land für Zwecke der Grund­steuer neu zu be­wer­ten. Grundstücks- und Im­mo­bi­li­en­ei­gentümer ha­ben dazu für jede Im­mo­bi­li­en­ein­heit eine Fest­stel­lungs­erklärung elek­tro­ni­sch an die Fi­nanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln.  ...lesen Sie mehr


Rück­for­de­rung von auf In­sol­venz­ver­wal­ter-An­der­konto ge­zahl­ter Steu­er­er­stat­tungs­beträge

Zah­lun­gen auf ein sog. An­der­konto fließen nicht in die Masse, son­dern un­mit­tel­bar in das Vermögen des Kon­to­in­ha­bers. Nach der Recht­spre­chung des BGH eig­nen sich An­der­kon­ten nicht zur An­lage von Geld­mit­teln der In­sol­venz­masse. Al­ler­dings war im Hin­blick auf die un­ein­heit­li­che Recht­spre­chung der Fi­nanz­ge­richte die Be­schwerde zu­zu­las­sen.  ...lesen Sie mehr


Be­rech­nung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs bei Ein­zel­ver­an­la­gung

Wird im Rah­men ei­ner Ein­zel­ver­an­la­gung von Ehe­gat­ten be­an­tragt, die Son­der­aus­ga­ben, die außer­gewöhn­li­chen Be­las­tun­gen so­wie die Steu­er­ermäßigung nach § 35a EStG gem. § 26a Abs. 2 S. 2 EStG hälf­tig auf­zu­tei­len, sind die Auf­wen­dun­gen un­abhängig da­von, wer sie wirt­schaft­lich ge­tra­gen hat, bei den Ehe­gat­ten je­weils hälf­tig zu berück­sich­ti­gen. In einem zwei­ten Re­chen­schritt sind dann die Höchst­be­trags­be­rech­nun­gen und Güns­ti­gerprüfun­gen in­di­vi­du­ell bei je­dem der Ehe­gat­ten durch­zuführen.  ...lesen Sie mehr