Eine große Herausforderung für Beratungsgesellschaften. Hier können nur solche Gesellschaften bestehen, die die Individualität ihrer Partner und Mitarbeiter zulassen. Der Unternehmer und sein Berater müssen die gleiche Sprache sprechen. So vielfältig die Charaktere der Unternehmer, so unterschiedlich müssen deshalb auch die Typen sein, die wir ihnen als Beraterpersönlichkeiten zur Seite stellen können.
Der laufende persönliche Kontakt zum Unternehmer und zur Geschäftsführung ist dabei die Basis, um Schwachstellen, Verbesserungspotenzial oder stetige regulatorisch bedingte Veränderungen verständlich und auf Augenhöhe zu kommunizieren.
Neben den laufenden Beratungsfeldern in Wirtschafts-, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung spielt in Familienunternehmen die Unternehmensnachfolge ein zentrales Thema, das sowohl im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen als auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sensibel und professionell geregelt werden muss, um durch langfristig angelegte und ausgleichende Lösungen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Bei Ebner Stolz ist die Individualität von Partnern und Mitarbeitern großgeschrieben. Unsere Firmenphilosophie beruht darauf, dass wir uns mit den Bedürfnissen der Mandanten identifizieren und uns dafür mit ganzer Kraft einsetzen. Dadurch finden wir auch für Ihr Familienunternehmen den Ansprechpartner, der sich – wie Sie – voll mit Ihrem Unternehmen identifiziert und dafür alles gibt.
Unsere Leistungen im Überblick
- Strukturierung und Umsetzung einer adäquaten Corporate Governance unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der verschiedenen Stakeholder (z.B. durch Einrichtung von Beiräten, Gesellschafterausschüssen und Aufsichtsräten, belastbare Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen)
- Fragen des Betriebsverfassungsrechtes (Gesamt- und Konzernbetriebsrat) und mitbestimmungsrechtliche Fragen
- Rechtliche und steuerliche Beratung der Erbfolge und der vorweggenommenen Erbfolge unter Beachtung eines fairen Ausgleichs der Interessen der Nachfolger und der Führungsstrukturen im Unternehmen (z.B. durch Nießbrauchmodelle, vorgeschaltete Familiengesellschaften, Trennung von betrieblichem und privatem Vermögen, Vermeidung von Betriebsaufspaltungsrisiken)
- Umsetzung von Familienverfassungen
- Moderieren von Auffassungsunterschieden und „Change-Prozessen“ zwischen Generationen und Gesellschafterstämmen sowie zwischen unterschiedlichen Gremien (insbesondere Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung)
- Abgleich testamentarischer und güterrechtlicher Regelungen mit den gesellschaftsvertraglichen Anforderungen (z.B. Ehevertragsklauseln, eingeschränkter zugelassener Gesellschafterkreis)
- Übernahme von Beirats- und Aufsichtsratsfunktionen sowie Testamentsvollstreckungen
- Beratung bei einer risikoadäquaten Vermögensstrukturierung