Das Bundesverfassungsgericht muss das Erbschaftsteuergesetz in der ab dem 1.1.2009 geltenden Fassung prüfen. Anlass ist der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes vom 27.9. 2012. Der Bundesfinanzhof hält die Privilegien für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig.
Lesen Sie zu den vom Bundesfinanzhof angeführten Gründen bitte unsere ad hoc Meldung im Anhang.