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Eingeschränkte Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

Im Fall der Soll­be­steue­rung von Umsätzen kann nach Auf­fas­sung des BFH (Ur­teil vom 24.10.2013, Az. V R 31/12) eine Um­satz­steu­er­be­rich­ti­gung an­ge­zeigt sein, wenn sich die Soll­be­steue­rung im Ein­zel­fall als un­verhält­nismäßig er­weist. Einen sol­chen Fall be­jaht der BFH, wenn der Leis­tungs­empfänger gemäß der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung für die zwei bis fünf Jahre dau­ernde Gewähr­leis­tungs­frist zu einem Si­che­rungs­ein­be­halt von fünf bis zehn Pro­zent be­rech­tigt ist, den der Leis­tende nur durch Bürg­schafts­ge­stel­lung ab­wen­den könnte. Kann der Leis­tende keine ent­spre­chende Bürg­schaft bei­brin­gen, wäre er ver­pflich­tet, die Um­satz­steuer auf den Ein­be­halt über meh­rere Jahre vor­zu­fi­nan­zie­ren.
Um diese un­verhält­nismäßige Be­las­tung des Un­ter­neh­mers zu ver­mei­den, ist nach Auf­fas­sung des Ge­richts in die­sem Fall be­reits im Vor­an­mel­dungs­zeit­raum der Leis­tungs­er­brin­gung eine Be­rich­ti­gung in Höhe des Si­che­rungs­ein­be­halts an­ge­zeigt.

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