Im Fall der Sollbesteuerung von Umsätzen kann nach Auffassung des BFH (Urteil vom 24.10.2013, Az. V R 31/12) eine Umsatzsteuerberichtigung angezeigt sein, wenn sich die Sollbesteuerung im Einzelfall als unverhältnismäßig erweist. Einen solchen Fall bejaht der BFH, wenn der Leistungsempfänger gemäß der vertraglichen Vereinbarung für die zwei bis fünf Jahre dauernde Gewährleistungsfrist zu einem Sicherungseinbehalt von fünf bis zehn Prozent berechtigt ist, den der Leistende nur durch Bürgschaftsgestellung abwenden könnte. Kann der Leistende keine entsprechende Bürgschaft beibringen, wäre er verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Einbehalt über mehrere Jahre vorzufinanzieren.
Um diese unverhältnismäßige Belastung des Unternehmers zu vermeiden, ist nach Auffassung des Gerichts in diesem Fall bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung eine Berichtigung in Höhe des Sicherungseinbehalts angezeigt.

Vorsteuerabzug bei Bezug von Leistungen von einem „Ist-Versteuerer“
Der EuGH kam in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass für Leistungen von sog. Ist-Versteuerern, bei denen die Umsatzsteuer regelmäßig im Zeitpunkt des Zuflusses des Entgelts entsteht, entgegen der derzeit geltenden deutschen Rechtslage auch beim Leistungsempfänger das Recht auf Vorsteuerabzug erst mit Zahlung des Entgelts entsteht. Dies hat Auswirkungen für alle Unternehmer, die Leistungen von sog. Ist-Versteuerern beziehen. ...lesen Sie mehr