Bundestag beschließt erweiterten Verlustrücktrag aus 2020 und 2021
Mit einem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wird der Höchstbetrag des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro angehoben und zudem die Möglichkeit der Berücksichtigung eines vorläufigen Rücktrags auch für 2021 eingeführt. ...lesen Sie mehr