Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Im Zuge des Green Deals machte die Europäische Kommission im Jahr 2021 ihren Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen soll. Die NFRD gilt bereits seit 2017 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Am 16.12.2022 wurde die CSRD im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit offiziell Anfang Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 06.07.2024 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Die Richtlinie führt zu einer deutlichen Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie zu einer grundlegenden Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Seite von