Mit Urteil vom 27. Januar 2011 - V R 38/09 hat sich der Bundesfinanzhof zu der umsatzsteuerlichen Frage des Vorliegens einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen geäußert.
Mit Schreiben vom 03.01.2012 nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Anwendung dieser Entscheidung sowie den entsprechenden Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Stellung.
Das Schreiben des BMF im Volltext finden Sie hier.