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Aktuelles

BMF zur Änderung des Anwendungserlasses zu § 37 AO (AEAO)

Schreiben des BMF vom 30.01.2012 - IV A 3 - S 0062/08/10007-13

Mit BMF-Schrei­ben vom 30. Ja­nuar 2012 wurde der An­wen­dungs­er­lass zu § 37 Ab­ga­ben­ord­nung (AEAO zu § 37) neu ge­fasst. Die all­ge­mei­nen Grundsätze zu den An­sprüchen aus dem Steu­er­schuld­verhält­nis und ins­be­son­dere zum steu­er­li­chen Er­stat­tungs­an­spruch nach § 37 Abs. 2 AO wer­den nach Ver­laut­ba­rung des BMF nun un­ter Berück­sich­ti­gung der ein­schlägi­gen BFH-Recht­spre­chung ein­ge­hen­der als bis­her dar­ge­stellt.

Das Schrei­ben des BMF im Voll­text fin­den Sie hier.

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